In der jüngeren Vergangenheit gab es bereits Zwischenfälle mit privaten Drohnen im deutschen Luftraum. Die Regelungen zum Aufstieg von Flugmodellen und Drohnen im Luftraum der Spangdahlem Air Base sind daher umfangreich.
Normalerweise gilt dabei:
Flughöhe < 120 m bedarf einer:
- Flugverkehrskontrollfreigabe
Flughöhe > 120 m bedarf einer:
- Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde
- Flugverkehrskontrollfreigabe
Innerhalb militärischer Kontrollzonen bedarf jeder Aufstieg, unabhängig von der Aufstiegshöhe, einer Flugverkehrskontrollfreigabe! Der Luftraum innerhalb eines Radius von 1,5 km um die Spangdahlem Air Base ist für Drohnenflüge ohne vorherige Abstimmung mit der 52 OSS/SFS nicht freigegeben. Betreiber müssen ein Antragsformular einreichen, um Flüge innerhalb dieser Zone zu koordinieren.
Beachten Sie bitte, dass auch unbeabsichtigte Verstöße gegen geltende luftrechtliche Bestimmungen schnell eine teure Ordnungswidrigkeit oder – im Fall einer Gefährdung anderer – sogar eine Straftat darstellen können.
Bei rechtzeitiger Anmeldung wurde bisher immer eine einvernehmliche Lösung gefunden. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können eine Gefährdung des anderen Luftverkehrs ausschließen.
An wen wende ich mich, wenn ich mit meiner Drohne fliegen möchte?
Betreiben Sie ein Flugmodell zum Freizeitzweck, schließen Sie sich am besten einem ortsansässigen Modellflugverein an. Diese haben Modellflugplätze eingerichtet und in der Regel Betriebsabsprachen mit der zuständigen Flugsicherung. Über Flugplätzen und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,000 Metern von der Begrenzung von Flugplätzen sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von weniger als 1,000 Metern aller in beide An- und Abflugrichtungen um jeweils 5 Kilometer verlängerten Bahnmittellinien von Flugplätzen, sind Aufstiege von Flugmodellen und Drohnen grundsätzlich nur mit Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde gestattet (§ 20 LuftVO).
Registrierung von Drohnen:
Drohnen mit einer Masse über 250g ODER solchen mit visuellen oder akustischen Aufzeichnungsgeräten müssen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert werden.
Für die Registrierung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihre Kontaktinformationen
- Eine Kopie Ihres Reisepasses oder Ausweises
- Die Seriennummer Ihrer Drohne
- Ihre Versicherungsnachweise
Zusätzlich müssen Sie einen kostenlosen Online-Kurs absolvieren und eine Prüfung ablegen (Kosten: 25 Euro pro Versuch).
Hier gelangen Sie zur Registrierung: LBA-Registrierung
Weitere Informationen zur digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt:
Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt
Wichtig:
Das Beantragen eines Freischaltcodes über die DJI-App (oder aehnlichen) ERFÜLLT DIESE ANFORDERUNG NICHT.
Bei weiteren Fragen oder Bedenken wenden Sie sich bitte an den Programmmanager des 52 SFS C-sUAS:
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften rund um die Spangdahlem Air Base.